Zeitkonten

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass z.B. für die von Arbeitnehmer zu erbringende Mehrarbeit, das Gehalt nicht auszuzahlen, sondern auf einem Arbeitszeitkonto gut zu schreiben ist. Dies wird erst zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt - in Form von Geld oder Freizeit.

Das Arbeitszeitkonto ermöglicht eine flexible Gestaltung und Verwendung von Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer kann so das angesparte Guthaben für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand oder für eine längere Auszeit verwenden.

Seit dem Jahr 2000 kann das Guthaben eines Arbeitszeitkontos auch zugunsten einer Betriebsrente umgewandelt werden (§ 23b Absatz 3a SGB IV).
Entscheidet sich der Arbeitnehmer für diese Möglichkeit, ist eine steuerneutrale und beitragsfreie Verwendung des Guthabens möglich, sofern der Arbeitnehmer wegen Erwerbsminderung oder Erreichens der Altersgrenze aus dem Unterneh-men ausscheidet.