Unterstützungskasse
Eine Unterstützungskasse (kurz: U-Kasse) ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie hat in der Regel die Rechtsform eines einge-tragenen Vereins oder einer GmbH, selten einer Stiftung.
Die Unterstützungskasse wird entweder von einem Unternehmen (Einzelkasse) oder mehreren Unternehmen (Gruppenkasse) getragen, die als Trägerunter-nehmen der U-Kasse die Mittel zuführen, die diese benötigt, um die zugesagten Versorgungsleistungen zu erbringen. Die U-Kasse ist damit eigentlicher Träger der Versorgung.
Für diese Zuwendungen an die Unterstützungskasse, werden den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall gewährt. Im Gegenzug verzichten die Mitarbeiter auf einen Teil ihres Barlohns und wandeln ihn in sogenannten Versorgungslohn um. Der Gesetzgeber fördert diese Umwandlung durch Verzicht auf Besteuerung und zusätzlich bis Ende 2008 durch Befreiung von Sozialabgaben.
Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse bleiben stets ohne Abzug. Der Betrieb und die Serviceleistungen der Versorgungseinrichtung werden aus-schließlich aus den Mitgliedsbeiträgen des Arbeitgebers finanziert.

