Unterstützungskasse
Eine Unterstützungskasse (auch U-Kasse genannt) ist eine rechtlich
selbststän-dige Versorgungseinrichtung. Sie hat in der Regel die Rechtsform
eines einge-tragenen Vereins oder einer GmbH, selten die einer Stiftung.
Getragen wird die gemeinnützige und deshalb steuerbegünstigte
Unterstützungs-kasse entweder von einem Unternehmen (Einzelkasse) oder
mehreren Unternehmen (Gruppenkasse), den Trägerunternehmen. Diese sogenannten
Trägerunternehmen führen der U-Kasse die Mittel zu, die diese
benötigt, um die zugesagten Versorgungsleistungen zu erbringen.
Die Zuwendungen bleiben stets ohne jeden Abzug. Der Betrieb und die Service-leistungen
der Versorgungseinrichtung werden ausschließlich aus den Mitglieds-beiträgen
finanziert.
Über die Höhe der Zuwendungen bzw. Leistungen kann das Trägerunternehmen
in einem weiten Rahmen frei entscheiden.
Die U-Kasse ist damit eigentlicher Träger der Versorgung.

