Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse (auch U-Kasse genannt) ist eine rechtlich selbststän-dige Versorgungseinrichtung. Sie hat in der Regel die Rechtsform eines einge-tragenen Vereins oder einer GmbH, selten die einer Stiftung.
Getragen wird die gemeinnützige und deshalb steuerbegünstigte Unterstützungs-kasse entweder von einem Unternehmen (Einzelkasse) oder mehreren Unternehmen (Gruppenkasse), den Trägerunternehmen. Diese sogenannten Trägerunternehmen führen der U-Kasse die Mittel zu, die diese benötigt, um die zugesagten Versorgungsleistungen zu erbringen.

Die Zuwendungen bleiben stets ohne jeden Abzug. Der Betrieb und die Service-leistungen der Versorgungseinrichtung werden ausschließlich aus den Mitglieds-beiträgen finanziert.
Über die Höhe der Zuwendungen bzw. Leistungen kann das Trägerunternehmen in einem weiten Rahmen frei entscheiden.

Die U-Kasse ist damit eigentlicher Träger der Versorgung.