Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die den Regelungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt. Sie gewährt Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene. Der Arbeitnehmer hat einen Rechts-anspruch auf die zugesagten Leistungen der Pensionskasse.

Etwa 20 Prozent der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland erfolgt über Pensionskassen. Diese sind in der Geldanlage an umfangreiche Vorschriften gebunden, die von der nationalen Aufsichtbehörde BaFin kontrolliert werden. Dies erhöht die Sicherheit der Geldanlage.

Versorgungsverpflichtungen und -vermögen des Unternehmens müssen in der Bilanz nicht ausgewiesen werden. Die arbeitgeberfinanzierten Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Durch die Ersparnis bei den Sozialabgaben werden Lohnnebenkosten gesenkt.