Pensionsfonds

Zu den bereits bestehenden Durchführungsformen Direktversicherung, Pensionszusage, Pensionskasse und Unterstützungskasse kam zum 1. Januar 2002 der Pensionsfonds als rechtsfähige Versorgungseinrichtung neu hinzu.

Ein Pensionsfonds erbringt im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Alters-vorsorgeleistungen für einen oder mehrere Arbeitgeber zugunsten von Arbeitnehmern. Finanziert werden Pensionsfonds durch Beiträge des Arbeit-gebers. Zur Finanzierung vereinbart der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber, dass er anstelle eines Teils des laufenden Gehaltes oder der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Gehalt) eine Versorgungszusage von dem Pensionsfonds erhält. Der Mitarbeiter hat so die Möglichkeit, dieses attraktiven Modell der betrieblichen Altersversorgung selbst zu finanzieren. Der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber ist hierbei minimal.

Beim Pensionsfonds bestehen erweiterte Kapitalanlagemöglichkeiten (höherer Aktienanteil) mit höheren Risiken, aber auch höheren Renditechancen. Ferner ist es möglich, die Beiträge flexibel zu zahlen.