Durchführungswege

Unternehmen bestehen im Wettbewerb und generieren Wachstum vor allem durch qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sind wichtige Argumente, um neue Mitarbeiter zu gewinnen, sowie motivierte Fachkräfte langfristig zu binden.

Dabei wird grundsätzlich zwischen arbeitgeberfinanzierter und arbeitnehmerfinanzierter (Entgeltumwandlung) Versorgung unterschieden.

Bei der Arbeitgeberfinanzierung wendet der Arbeitgeber zusätzlich zum ungekürzten Lohn oder Gehalt weitere Mittel für die betriebliche Altersversorgung des Mitarbeiters auf.

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Entgeltanspruches des Mitarbeiters nicht als Barlohn ausgezahlt, sondern der betrieblichen Altersversorgung zugeführt (Versorgungslohn).

Die jeweilig passende Gestaltung sowie die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen der beiden Finanzierungsarten besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.