Durchführungswege
Unternehmen bestehen im Wettbewerb und generieren Wachstum vor allem
durch qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Betriebliche Alters-,
Invaliditäts-
und Hinterbliebenenversorgung sind wichtige Argumente, um neue Mitarbeiter
zu gewinnen, sowie motivierte Fachkräfte langfristig zu binden.
Dabei wird grundsätzlich zwischen arbeitgeberfinanzierter
und
arbeitnehmerfinanzierter (Entgeltumwandlung)
Versorgung unterschieden.
Bei der Arbeitgeberfinanzierung wendet der Arbeitgeber zusätzlich
zum ungekürzten Lohn oder Gehalt weitere Mittel für die betriebliche Altersversorgung
des Mitarbeiters auf.
Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Entgeltanspruches des Mitarbeiters
nicht als Barlohn ausgezahlt, sondern der betrieblichen Altersversorgung
zugeführt (Versorgungslohn).
Die jeweilig passende Gestaltung sowie die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen der beiden Finanzierungsarten besprechen wir gerne
persönlich mit Ihnen.
