Direktzusage
Die Direktzusage (auch Pensionszusage genannt) ist ein Versprechen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer, ihm im Alter, bei Invalidität und/oder im Todesfall an seine Hinterbliebenen betriebliche Versorgungsleistungen zu zahlen.
Der Arbeitnehmer erhält durch die Pensionszusage im Leistungsfall einen direkten Anspruch gegen den Arbeitgeber. Dieser muss die fälligen Versorgungsleistungen aus laufenden Mitteln erbringen.
Dieser Durchführungsweg steht allen Unternehmen offen, die heute schon für Versorgungsversprechen Steuervorteile nutzen wollen, obwohl diese erst Jahre später eingelöst werden.

