Direktversicherung
Bei der Direktversicherung durch Entgeltumwandlung vereinbart der Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber, daß Teile seines Gehaltes nicht als Barlohn gezahlt, sondern als Beitrag für eine Direktversicherung aufgewandt werden.
An Stelle der früheren pauschalversteuerten Beiträge treten nun die steuerfreien Beiträge in Höhe von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und zusätzlich 1.800,- EUR. Damit wird es möglich mit diesem Durchführungsweg auch für mittlere Einkommen eine ausreichende Versorgung zu erreichen.
Weiter sind Beiträge zugunsten einer Direktversicherung bis 31.12.2008 in Höhe von bis zu 4% der BBG (208.- EUR monatlich in 2005) für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei.

