Direktversicherung

Die neue Direktversicherung (ab 1.1.2005)
Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seines Mitarbeiters abschließt. Bezugsberechtigt ist direkt der Mitarbeiter. Im Versorgungsfall zahlt die Versicherung die fälligen Leistungen unmittelbar an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen aus.

Die Direktversicherung ermöglicht neben der Leistungszusage auch die Beitrags-zusage. Eine Förderung nach AVmG (Riesterförderung) ist möglich. Obwohl die Direktversicherung eine Leibrente oder Hinterbliebenenrente vorsehen muss, ist die Einräumung eines Kapitalwahlrechts möglich.

An Stelle der früheren pauschalversteuerten Beiträge treten nun die steuerfreien Beiträge in Höhe von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze und zusätzlich 1.800,- EUR. Damit wird es möglich auch für mittlere Einkommen eine ausrei-chende Versorgung zu erreichen.

Für vor 2005 abgeschlossene Direktversicherungen gelten die bisherigen Rege-lungen auch in der Zukunft weiter.

Die alte Direktversicherung (bis 31.12.2004)