arbeitnehmerfinanzierte bAV (Entgeltumwandlung)
Seit 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgelt-umwandlung.
Zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung vereinbart der Arbeitneh-mer
mit seinem Arbeitgeber, dass er anstelle eines Teils des laufenden Gehaltes
oder einer Sonderzahlung (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Gehalt) eine
Ver-sorgungszusage erhält. Der Mitarbeiter hat so die Möglichkeit,
die betrieblichen Altersversorgung selbst zu finanzieren.
Der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber ist hierbei minimal.
Die Weiterführung dieser Altersversorgung nach Arbeitgeberwechsel bzw. Ausscheiden aus dem Unternehmen ist möglich.
