arbeitgeberfinanzierte bAV

Trotz der hohen Beiträge die die Unternehmen und Ihre Mitarbeiter jeden Monat in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, stellt deren Leistung keine ausreichende Altersversorgung mehr dar. Nicht abzusehen ist, inwieweit die Leistungen zukünftig noch weiter reduziert werden. Der Mitarbeiter muss im Alter mit deutlich weniger Einkommen auskommen, als er es zu seiner aktiven Arbeitnehmerzeit gewohnt war. Bei Führungskräften stellt sich die Situation meist noch prekärer dar, besonders dann, wenn Einkommen oberhalb der Beitrags-bemessungsgrenze (BBG) bezogen werden. Auf diese über der BBG liegenden Einkommen werden keinerlei Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenver-sicherung erworben.

Zusätzliche Vorsorge für Ihre Mitarbeiter ist notwendig. Hier kann der Arbeit-geber soziale Verantwortung zeigen und trägt auf sinnvolle Art und Weise zur Verbesserung der Altersbezüge seiner Mitarbeiter bei. Dies wird auch sein Ansehen und Image weiter erhöhen und hat positive Auswirkungen auf die Mitarbeiterbindung und die Fluktuationskostensenkung. Eine Investition in die Mitarbeiter ist auch immer eine Investition in die Zukunft des Unternehmens. Im Gegensatz zum weit verbreiteten Glauben, muss diese zusätzliche Alters-versorgung den Arbeitgeber nicht viel kosten. Die arbeitgeberfinanzierte Versorgung kann bei richtiger Gestaltung aus Steuer- und Sozialversiche-rungsersparnissen finanziert werden.